Versicherungswert 1914 in der Wohngebäudeversicherung
Der Versicherungswert 1914 ist ein zentraler Begriff in der Wohngebäudeversicherung in Deutschland. Er dient dazu, den Wiederaufbauwert eines Gebäudes unabhängig von Inflation oder Baukostensteigerung zu berechnen.
📘 Was ist der Versicherungswert 1914?
Der Versicherungswert 1914 gibt an, was dein Gebäude im Jahr 1914 in Goldmark gekostet hätte, wenn man es damals mit den damaligen Baupreisen errichtet hätte – bei gleicher Bauart und Ausstattung.
Warum 1914?
→ Dieses Jahr wurde als Referenzjahr gewählt, da es das letzte Jahr mit einer stabilen Währungs- und Preisstruktur vor dem Ersten Weltkrieg war.
🛠️ Wie wird der Wert 1914 heute verwendet?
Der Versicherungswert 1914 wird mit einem jährlich angepassten Baupreisindex multipliziert, um den aktuellen Neuwert (gleitender Neuwert) zu berechnen.
Formel:
Wiederherstellungswert heute (€) = Versicherungswert 1914 × Baupreisindex
Beispiel:
- Versicherungswert 1914 = 25.000 Mark
- Baupreisindex (2025) = 21,924
- → Neuwert heute: 25.000 × 21,924 = 548.100 €
Das ist dann der Wert, zu dem dein Gebäude versichert wird – also die Summe, die du theoretisch im Schadensfall für den vollständigen Wiederaufbau erhalten würdest. Aber:
👉 Der Versicherungswert 1914 ist keine reale Währungseinheit, sondern ein Rechenwert.
Er dient ausschließlich als Grundlage zur Ermittlung des heutigen Versicherungswertes und wird mit dem aktuellen Baupreisindex in Euro übersetzt.
🔍 Also: Gibt es einen echten Euro-Wert beim Wert 1914?
Nein – nicht direkt. Der Wert 1914 selbst ist rein fiktiv und bezeichnet den (theoretischen) Neubauwert des Gebäudes im Jahr 1914 in „Goldmark“.
Was die Versicherung daraus ableitet, ist:
- Der heutige Wiederherstellungswert (Neuwert)
- Dieser ergibt sich:
Wert 1914 × Baupreisindex = Eurobetrag heute
- Dieser gleitende Neuwert ist der reale Maßstab für die Entschädigung
🛡️ Entscheidend ist: Der Versicherer garantiert den Wiederaufbau – nicht einen fixen Eurobetrag
Wenn ein Gebäude korrekt nach dem Versicherungswert 1914 und mit „gleitender Neuwertversicherung“versichert ist, gilt:
✅ Der Versicherer zahlt im Schadensfall den ortsüblichen, tatsächlichen Wiederaufbauwert – auch wenn dieser durch Baukostensteigerungen höher liegt, als bei Vertragsbeginn kalkuliert.
Das bedeutet konkret:
- Wenn dein Haus 1914er-Wert = 20.000 hat
- Und im Jahr 2025 liegt der Index bei 21,924
- → Versicherungssumme = 438.480 €
Aber:
Wenn dein Haus z. B. nach einem Totalschaden real 500.000 € Wiederaufbau kostet, und du korrekt versichert bist (d. h. ohne Unterversicherung),
→ wird die Versicherung auch diesen Betrag übernehmen, selbst wenn er über der errechneten Summe liegt.
🔄 Was sichert der Wert 1914 also genau ab?
- Er dient als Anpassungsgrundlage für die dynamische Wertermittlung
- Der gleitende Neuwert folgt der Baukostenentwicklung
- Damit wird das Risiko der Unterversicherung durch Inflation reduziert
Wichtig: Das funktioniert nur, wenn die ursprüngliche Wertfeststellung korrekt war. Wenn du z. B. einen zu niedrigen Wert 1914 angesetzt hast, kann es trotz Indexanpassung zu Unterversicherung kommen.
📏 Wie wird der Wert ermittelt?
Der Versicherungswert 1914 wird meist durch den Versicherer ermittelt, basierend auf:
- Wohnfläche in m²
- Baujahr
- Bauartklasse (z. B. massiv oder Holzbau)
- Dachform, Ausstattung usw.
Alternativ kann ein Sachverständiger oder Architekt eine objektgenaue Wertermittlung durchführen, was besonders bei hochwertigen oder individuellen Gebäuden sinnvoll ist.
✅ Vorteile des Systems
- Schutz vor Unterversicherung, weil der Wert automatisch mit der Baukostenentwicklung „gleitet“
- Transparenz bei der Berechnung der Versicherungssumme
✅ Zusammenfassung
- Der Wert 1914 ist kein realer Euro-Wert, sondern ein Rechenmaßstab
- Die Versicherungssumme in Euro wird jährlich angepasst
- Im Schadenfall wird der reale Wiederherstellungswert erstattet, wenn der Versicherungswert 1914 korrekt angesetzt wurde und keine Unterversicherung vorliegt
- Daher ist eine gleitende Neuwertversicherung so wichtig – sie sorgt für den vollen Schutz, unabhängig vom Eurobetrag im Vertrag