Architekten & Planer Versicherungen – Betrieb richtig absichern

Architekten & Planer Versicherungen – Betrieb richtig absichern
Als Architekt oder Planer benötigen Sie passgenaue Absicherung für Projekte, Betrieb und Verantwortung – wir zeigen Ihnen, wie.
- 🔍 Absicherung, die wirklich zu Ihrem Büro passt
- 🤝 Expertenschutz speziell für Architekten & Planer
- 📈 Risiken erkennen, richtig absichern, beruhigt arbeiten
Inhaltsverzeichnis
Versicherungsschutz für Architekten & Planer
Architekten und Planer tragen Verantwortung – gegenüber Auftraggebern, Bauherren und sich selbst. Der passende Versicherungsmix schützt Betrieb, Projekte und Existenz.
- Absicherung beruflicher Fehler & Schadensersatzansprüche
- Schutz von Büro- und Baustelleninventar
- Absicherung von Büros und Werkstätten gegen Schäden
- Zusätzliche Absicherung durch Cyber- und Rechtsschutz
Als Architekt*in sind Sie täglich mit komplexen Herausforderungen konfrontiert: Baufehler, Terminverzögerungen oder Datenschäden können existenzgefährdend sein. Mit dem richtigen Versicherungspaket bleiben Sie handlungsfähig – ob durch Berufshaftpflicht, Inventarversicherung, Gebäudeversicherung, Cyberversicherung oder Rechtsschutz. Viele Architektenkammern fordern eine Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 1–3 Mio. €. Weitere Orientierung geben Versicherer sowie die Musterbedingungen des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft).“
🗂️ Übersicht der wichtigsten Versicherungen
Versicherung | Zweck / Schutzbereich | Relevanz |
---|---|---|
Berufshaftpflichtversicherung | Schutz bei Planungsfehlern, Haftungsrisiken | 🔴 Unverzichtbar |
Betriebshaftpflichtversicherung | Absicherung gegen Personen-/Sachschäden im Büro / Außeneinsatz | 🟠 Sehr wichtig |
Inventarversicherung | Schutz für Büroeinrichtung, IT, Unterlagen | 🟠 Sehr wichtig |
Gebäudeversicherung für Gewerbegebäude | Absicherung bei Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch | 🟠 Sehr wichtig (bei Eigentum – Achtung, bei Miete auf Mietvertrag achten) |
Rechtsschutzversicherung | Juristische Absicherung bei Vertragsstreit, Honorar etc. | 🟡 Ergänzend sinnvoll |
Cyberversicherung | Schutz vor Datenverlust, Hackerangriffen, IT-Ausfall | 🟠 Sehr wichtig |
Bauleistungsversicherung | Schäden an Bauprojekten während der Ausführung | 🟡 Ergänzend sinnvoll |
D&O-Versicherung | Haftungsschutz für Geschäftsführer/leitende Planer | ⚪ Optional / bei GmbH-Struktur |
Unfallversicherung (private Absicherung) | Schutz bei Unfällen für Inhaber und Mitarbeitende | ⚪ Optional |
Elektronikversicherung | Spezialschutz für technische Geräte und IT-Anlagen | ⚪ Optional |
- Berufshaftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben für freiberuflich tätige Architekten/Ingenieure in den meisten Bundesländern (z. B. laut Architektenkammer NRW).
- Cyberversicherung gewinnt stark an Bedeutung, da Planungsdaten digital verarbeitet werden.
- Rechtsschutz kann Honorarklagen oder Streitigkeiten mit Bauherren erleichtern.
- Für Teams oder Büros mit Projektverantwortung kann Bauleistungsversicherung helfen, etwa bei Vandalismus oder Unwetter auf Baustellen.
Welche Versicherungen brauchen Architekten & Planer?
Ihre Risiken live berechnen: So wissen Sie sofort, welcher Versicherungsschutz notwendig ist.
Versicherungskalkulator
Welche Versicherungen brauche ich wirklich?
Übersicht wichtiger Versicherungen für Sie
Versicherung | Empfehlung | Hinweis |
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Achtung! Dieser interaktive Kalkulator dient lediglich einer ersten Orientierung und stellt keine Beratung dar. Für Ihre individuelle Situation kontaktieren Sie uns bitte persönlich.
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflicht schützt Sie bei Planungsfehlern, Baumängeln oder Schadensersatzforderungen.
- Kostenübernahme bei Personen-/Sachschäden
- Deckung von Vermögensschäden
- Leistungen für Nachbesserung und Rechtsstreitigkeiten
Ein unbemerkter Planungsfehler kann teuer werden – nicht selten durch Nachbesserung, Verzögerungen oder Schadensersatzforderungen. Beispiel: Architekt Müller vergaß eine Bohrungstatung – Gesamtschaden: 150.000 €. Haftpflicht sichert den finanziellen Schaden ab, schützt Reputation und Betrieb.
Empfehlung für Architekten
Die Höhe der benötigten Versicherungssumme in der Architektenhaftpflicht ist nicht einheitlich gesetzlich geregelt. Vielmehr machen die Architektenkammern der Bundesländer konkrete Vorgaben, die als Architekt in der Regel bei der Kammermitgliedschaft erfüllt werden müssen.
- Formell gilt meist 1,5 Mio €/Person + 250.000 €/Sach+Vermögen, zweifache Jahresleistung.
- Praktisch sollte man mit 3 Mio €/Person und mindestens 500.000 €/Sach+Vermögen planen – besonders bei größeren Projekten.
- Jahresmaximierung mindestens zweifach, besser dreifach – wichtig bei mehreren Schadensfällen.
Schadenart | Mindest-Empfehlung | Optimale Empfehlung |
---|---|---|
Personenschäden | 1,5 Mio € | 3 Mio € oder mehr |
Sach- & Vermögensschäden | 250.000 € | 500.000 € – 1 Mio € |
Maximierung/Jahresleistung | mind. 2-fach | Besser 3-fach |
Mindestdeckung laut Architektenkammern (auszugsweise)
- NRW (Architektenkammer NRW) verlangt für natürliche Personen:
- Baden-Württemberg (Architektenkammer BW):
- ebenfalls 1,5 Mio. € Personenschäden,
- 250.000 € Sach-/Vermögensschäden,
- zweifache Jahresleistung Quelle: Merkblatt AKBW.
- Hamburg fordert für natürliche Personen:
- 1,5 Mio. € Personenschäden,
- 250.000 € Sach-/Vermögensschäden,
- Jahresleistung mindestens doppelt so hoch Quelle: u.a. HHAK
- Berlin & Hessen:
- ebenfalls 1,5 Mio. € Personenschäden + 200.000 € Sach-/Vermögensschäden
- Jahresleistung mindestens das 2-fache Quelle: AKNDS
- Gründlich recherchiert, aber dennoch alle Angaben ohne Gewähr.
Welche Versicherungssumme brauche ich ungefähr?
Welche Versicherungssumme ist für Architekten Pflicht?
Die Höhe der erforderlichen Versicherungssumme in der Architektenhaftpflicht ist nicht bundesweit gesetzlich geregelt. Vielmehr machen die Architektenkammern der Bundesländer konkrete Vorgaben, die Sie als Architekt in der Regel bei der Kammermitgliedschaft erfüllen müssen.
Empfohlene Mindestdeckung:
- Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. €
- Sach- und Vermögensschäden: mindestens 250.000 €
- Jahresleistung: mindestens zweifache Maximierung
Empfohlene Standarddeckung für mehr Sicherheit:
- Personenschäden: 3–5 Mio. €
- Sach- und Vermögensschäden: 500.000 € – 1 Mio. €
- Jahresmaximierung: besser dreifach
Die passende Höhe hängt von Ihrem Projektvolumen, Tätigkeitsfeld und Risiko ab. Größere oder öffentliche Bauprojekte erfordern oft höhere Deckungssummen, z. B. nach den Richtlinien der RBBau.
Mehr dazu bei der Architektenkammer NRW oder Architektenkammer Baden-Württemberg.